🚗 PKW Informationen
Alle wichtigen Hinweise rund ums Auto in der Landesunterkunft: Parken, Zufahrten und Regeln.
Auf dem gesamten Gelände gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h.
Bitte fahren Sie besonders vorsichtig und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Kinder.
PKW – Wichtiger Hinweis
Neue Bewohner mit Auto benötigen eine Parkberechtigung.
Sie besitzen aktuell nur einen provisorischen Parkausweis.
Bitte lassen Sie sich im
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF), Gebäude 2
einen offiziellen Parkausweis ausstellen.
🚫 Ohne gültige Parkberechtigung ist das Parken auf dem Gelände untersagt.
Wichtiger Hinweis
Bei Verstößen gegen die Parkberechtigung kann Ihr Fahrzeug von der Nutzung der Parkflächen ausgeschlossen werden.
Es ist strengstens verboten, Fahrzeuge auf dem Gelände zu reparieren (z. B. Ölwechsel). Ebenso ist das Ablagern von Fahrzeugmüll wie Reifen, Batterien oder Fahrzeugteilen untersagt.
Solche Abfälle müssen in Deutschland fachgerecht entsorgt werden.
🚗 PKW-Sicherheit
Alles Wichtige auf einer Seite – kurz, klar, ohne Umwege.
🔒 Anschnallen – Pflicht
Alle müssen angeschnallt sein – vorne und hinten. Der Gurt muss eng anliegen und über Schulter + Becken laufen (nicht unter dem Arm, nicht hinter dem Rücken).
- ⚠️ Fahrer verantwortlich: niemand fährt unangeschnallt mit.
- 🪟 Keine Ablenkung: Handy, laute Musik, Gegenstände auf Ablage.
🧒 Kinder – Kindersitzpflicht
Kindersitz ist Pflicht, wenn das Kind unter 12 Jahre ist und kleiner als 150 cm. Erst bei 12 Jahren oder 150 cm reicht der normale Gurt.
| Orientierung | Sicherung | Wichtig |
|---|---|---|
| 👶 0–13 kg | Babyschale rückwärts | Vorne nur ausnahmsweise: Airbag aus |
| 🪑 9–18 kg | Kindersitz mit Gurtsystem | Am besten hinten |
| 📏 15–36 kg | Sitzerhöhung (besser mit Lehne) | Gurt korrekt über Schulter/Becken |
| 🔒 ab 150 cm / 12 J. | Normaler Sicherheitsgurt | Schultergurt nicht am Hals |
🛞 Reifen – Profil & Winterpflicht
Mindestprofil: 1,6 mm. Empfehlung: Sommer ab ~3 mm, Winter ab ~4 mm.
Winterreifenpflicht (situativ): Bei Schnee/Eis/Glätte nur mit wintertauglichen Reifen. Erkennung: 3PMSF/Alpine-Symbol (Berg + Schneeflocke).
🪟 Getönte Scheiben & Tuning
Frontscheibe und vordere Seitenscheiben dürfen nicht stark getönt/foliert sein. Unzulässig, wenn Sicht beeinträchtigt oder keine Zulassung vorliegt.
Unzulässiges Tuning (zu dunkle Scheiben, zu lauter Auspuff, nicht eingetragene Umbauten) kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
🧾 Versicherung – Pflicht
Du darfst nur fahren, wenn das Auto in Deutschland zugelassen und versichert ist. Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Ohne Versicherung zu fahren ist Straftat.
- ✅ Zulassung / Kennzeichen gültig
- ✅ Kfz-Haftpflicht aktiv (nicht nur beantragt)
- ✅ Führerschein gültig
- ✅ Fahrzeug verkehrssicher
💶 Bußgeld-Tabelle – Beispiele
Orientierungswerte (je nach Situation kann es mehr werden). P = Punkte.
| Verstoß | Bußgeld (ca.) | P |
|---|---|---|
| Erwachsener nicht angeschnallt | 30 € | 0 |
| Kind nicht richtig gesichert | 30–35 € | 0 |
| Kind komplett ungesichert | 60 € | 1 |
| Mehrere Kinder komplett ungesichert | 70 € | 1 |
| Reifenprofil unter 1,6 mm | ab 60 € | 1 |
| Ohne wintertaugliche Reifen bei Winterglätte | 60 € | 1 |
| Winterreifen-Verstoß mit Behinderung / Gefährdung / Unfall | 80 / 100 / 120 € | 1 |
| Unzulässige Tönung vorn (Sicht beeinträchtigt) | ab 90 € | 1 |
| Tuning ohne Eintragung / Betriebserlaubnis erloschen | 50–90 € | 0–1 |
👮 Wenn Sie unsicher sind
Wenn Sie nicht sicher sind (Reifen, Kindersitz, Umbauten, Scheiben): lieber prüfen lassen, bevor Sie fahren.
Information für ukrainische Autofahrer
Kurz & klar – was in Deutschland wichtig ist
1. Fahrzeugpapiere: Fahrzeugschein (Teil I) und Fahrzeugbrief (Teil II) sind erforderlich. Ukrainische Kennzeichen sind nur bei Aufenthalten bis 6 Monate erlaubt. Bei längerem Aufenthalt muss das Fahrzeug in Deutschland neu zugelassen werden.
2. Grüne Karte: Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Pflicht in Deutschland und beim Grenzübertritt. Beantragung über die ukrainische Versicherung oder internationale Versicherungsstellen.
3. Versicherung in Deutschland: Haftpflicht ist zwingend erforderlich. Die Grüne Karte gilt als Nachweis. Vollkasko ist empfohlen, aber nicht verpflichtend.
4. Technik & Sicherheit: Fahrzeuge müssen EU-Abgasnormen erfüllen. Für längere Aufenthalte kann eine TÜV-Prüfung erforderlich sein.
5. Umweltzonen & Maut: Keine Pkw-Maut in Deutschland, aber in anderen Ländern möglich. Für Umweltzonen ist eine grüne Umweltplakette erforderlich.
6. Steuern & Zoll: Bei mehr als 6 Monaten Aufenthalt muss das Fahrzeug neu zugelassen und Kfz-Steuer gezahlt werden. Zoll- und Importabgaben können anfallen.
7. Führerschein: Ukrainische Führerscheine sind 6 Monate gültig. Danach ggf. Umtausch in einen deutschen Führerschein notwendig.
8. Verkehrsregeln: Achten Sie auf Unterschiede bei Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkregelungen und Alkoholgrenzen.
Versicherung für ukrainische Fahrer – kurz & klar
Haftpflichtnachweis · Grüne Karte · Grenzversicherung
1) Haben Sie eine „Grüne Karte“?
– Ja: Sie dürfen mit ukrainischen Kennzeichen fahren (temporärer Aufenthalt).
– Nein: Sie benötigen eine Grenzversicherung (Grenzpolice) als Haftpflichtnachweis.
2) Grenzversicherung online beantragen:
• Allianz Grenzversicherung:
allianz.de
• Info zur Grünen Karte (Büro Grüne Karte):
gruene-karte.de
• HUK-Infos für ukrainische Fahrzeuge:
huk.de
3) Längerer Aufenthalt (i. d. R. > 6 Monate):
Fahrzeug in Deutschland neu zulassen und reguläre deutsche Kfz-Haftpflicht abschließen
(eVB-Nummer erforderlich).
4) Reguläre Kfz-Versicherung online abschließen:
• HUK-COBURG Tarifrechner:
huk.de
• Allianz Kfz:
allianz.de
• CosmosDirekt:
cosmosdirekt.de
(Vergleich sinnvoll: z. B. Check24, Verivox)
• Grüne Karte = Nachweis der Haftpflichtversicherung im Ausland.
• Grenzversicherung = Ersatz, wenn keine Grüne Karte vorhanden ist.
• Für deutsche Zulassung brauchen Sie: eVB-Nummer (Versicherung), gültige Papiere, ggf. TÜV/Abgasnachweis.