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⚠️ Unwetterwarnung – Landesunterkunft Seeth

Für den Kreis Nordfriesland besteht eine amtliche Wetterwarnung.

Warnzeitraum:
Donnerstag,12:00, bis Montag, 00:00 Uhr

Während dieses Zeitraums sind folgende Anweisungen verbindlich einzuhalten:

  • Alle Fenster, einschließlich Dach- und Kellerfenstern, sind vollständig zu schließen. Gekippte Fenster sind nicht zulässig.
  • Lose Gegenstände im Außenbereich sind zu sichern oder ins Gebäude zu bringen. Dazu zählen insbesondere Fahrräder, Kinderwagen und ähnliche Gegenstände.
  • Während der Wetterwarnung ist Abstand zu Fenstern und Balkontüren zu halten.
  • Kinder dürfen sich nicht an Fenstern oder Balkontüren aufhalten und haben sich ausschließlich in sicheren Aufenthaltsbereichen innerhalb der Gebäude aufzuhalten.
PKW Informationen – Landesunterkunft Seeth

🚗 PKW Informationen

Alle wichtigen Hinweise rund ums Auto in der Landesunterkunft: Parken, Zufahrten und Regeln.

❗ Wichtiger Hinweis:
Auf dem gesamten Gelände gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h.
Bitte fahren Sie besonders vorsichtig und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Kinder.
🚗

PKW – Wichtiger Hinweis

Neue Bewohner mit Auto benötigen eine Parkberechtigung.

Sie besitzen aktuell nur einen provisorischen Parkausweis.
Bitte lassen Sie sich im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF), Gebäude 2 einen offiziellen Parkausweis ausstellen.

🚫 Ohne gültige Parkberechtigung ist das Parken auf dem Gelände untersagt.

🚫

Wichtiger Hinweis

Bei Verstößen gegen die Parkberechtigung kann Ihr Fahrzeug von der Nutzung der Parkflächen ausgeschlossen werden.

Es ist strengstens verboten, Fahrzeuge auf dem Gelände zu reparieren (z. B. Ölwechsel). Ebenso ist das Ablagern von Fahrzeugmüll wie Reifen, Batterien oder Fahrzeugteilen untersagt.

Solche Abfälle müssen in Deutschland fachgerecht entsorgt werden.

🚗 PKW-Sicherheit

Alles Wichtige auf einer Seite – kurz, klar, ohne Umwege.

🔒 Anschnallen 🧒 Kinder 🛞 Reifen 🪟 Scheiben 🧾 Versicherung 💶 Bußgeld 👮 Unsicher?
⚠️
Wichtig: Der Fahrer ist verantwortlich, dass alle Mitfahrer angeschnallt sind und Kinder korrekt gesichert sind. Wenn Personen nicht angeschnallt sind, kann es Bußgeld geben – und bei einem Unfall sind die Folgen oft schwer.

🔒 Anschnallen – Pflicht

Alle müssen angeschnallt sein – vorne und hinten. Der Gurt muss eng anliegen und über Schulter + Becken laufen (nicht unter dem Arm, nicht hinter dem Rücken).

  • ⚠️ Fahrer verantwortlich: niemand fährt unangeschnallt mit.
  • 🪟 Keine Ablenkung: Handy, laute Musik, Gegenstände auf Ablage.
Bußgeld: Erwachsener nicht angeschnallt 30 €.

🧒 Kinder – Kindersitzpflicht

Kindersitz ist Pflicht, wenn das Kind unter 12 Jahre ist und kleiner als 150 cm. Erst bei 12 Jahren oder 150 cm reicht der normale Gurt.

Merksatz: Unter 150 cm reicht der normale Gurt nicht – auch nicht „nur kurz“.
Orientierung Sicherung Wichtig
👶 0–13 kg Babyschale rückwärts Vorne nur ausnahmsweise: Airbag aus
🪑 9–18 kg Kindersitz mit Gurtsystem Am besten hinten
📏 15–36 kg Sitzerhöhung (besser mit Lehne) Gurt korrekt über Schulter/Becken
🔒 ab 150 cm / 12 J. Normaler Sicherheitsgurt Schultergurt nicht am Hals
Bußgeld: Kind ungesichert 60 € + 1 Punkt (mehrere Kinder: 70 € + 1 Punkt).

🛞 Reifen – Profil & Winterpflicht

Mindestprofil: 1,6 mm. Empfehlung: Sommer ab ~3 mm, Winter ab ~4 mm.

Winterreifenpflicht (situativ): Bei Schnee/Eis/Glätte nur mit wintertauglichen Reifen. Erkennung: 3PMSF/Alpine-Symbol (Berg + Schneeflocke).

Bußgeld: Profil unter 1,6 mm ab 60 € + 1 Punkt. Ohne wintertaugliche Reifen bei Glätte 60 € + 1 Punkt (mit Unfall bis 120 €).

🪟 Getönte Scheiben & Tuning

Frontscheibe und vordere Seitenscheiben dürfen nicht stark getönt/foliert sein. Unzulässig, wenn Sicht beeinträchtigt oder keine Zulassung vorliegt.

Unzulässiges Tuning (zu dunkle Scheiben, zu lauter Auspuff, nicht eingetragene Umbauten) kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Bußgeld: Unzulässige Tönung (Sicht beeinträchtigt) ab 90 € + 1 Punkt. Tuning ohne Eintragung 50–90 € (ggf. Punkte).

🧾 Versicherung – Pflicht

Du darfst nur fahren, wenn das Auto in Deutschland zugelassen und versichert ist. Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Ohne Versicherung zu fahren ist Straftat.

  • ✅ Zulassung / Kennzeichen gültig
  • ✅ Kfz-Haftpflicht aktiv (nicht nur beantragt)
  • ✅ Führerschein gültig
  • ✅ Fahrzeug verkehrssicher

💶 Bußgeld-Tabelle – Beispiele

Orientierungswerte (je nach Situation kann es mehr werden). P = Punkte.

Verstoß Bußgeld (ca.) P
Erwachsener nicht angeschnallt30 €0
Kind nicht richtig gesichert30–35 €0
Kind komplett ungesichert60 €1
Mehrere Kinder komplett ungesichert70 €1
Reifenprofil unter 1,6 mmab 60 €1
Ohne wintertaugliche Reifen bei Winterglätte60 €1
Winterreifen-Verstoß mit Behinderung / Gefährdung / Unfall80 / 100 / 120 €1
Unzulässige Tönung vorn (Sicht beeinträchtigt)ab 90 €1
Tuning ohne Eintragung / Betriebserlaubnis erloschen50–90 €0–1

👮 Wenn Sie unsicher sind

Wenn Sie nicht sicher sind (Reifen, Kindersitz, Umbauten, Scheiben): lieber prüfen lassen, bevor Sie fahren.

🏢 Gebäude 2 bei der Polizei

✔️ Anschnallen • 🧒 Kindersitz passend • 🛞 3PMSF im Winter • 📏 Profil prüfen • 🧾 versichert & zugelassen fahren
🇺🇦

Information für ukrainische Autofahrer

Kurz & klar – was in Deutschland wichtig ist

1. Fahrzeugpapiere: Fahrzeugschein (Teil I) und Fahrzeugbrief (Teil II) sind erforderlich. Ukrainische Kennzeichen sind nur bei Aufenthalten bis 6 Monate erlaubt. Bei längerem Aufenthalt muss das Fahrzeug in Deutschland neu zugelassen werden.

2. Grüne Karte: Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Pflicht in Deutschland und beim Grenzübertritt. Beantragung über die ukrainische Versicherung oder internationale Versicherungsstellen.

3. Versicherung in Deutschland: Haftpflicht ist zwingend erforderlich. Die Grüne Karte gilt als Nachweis. Vollkasko ist empfohlen, aber nicht verpflichtend.

4. Technik & Sicherheit: Fahrzeuge müssen EU-Abgasnormen erfüllen. Für längere Aufenthalte kann eine TÜV-Prüfung erforderlich sein.

5. Umweltzonen & Maut: Keine Pkw-Maut in Deutschland, aber in anderen Ländern möglich. Für Umweltzonen ist eine grüne Umweltplakette erforderlich.

6. Steuern & Zoll: Bei mehr als 6 Monaten Aufenthalt muss das Fahrzeug neu zugelassen und Kfz-Steuer gezahlt werden. Zoll- und Importabgaben können anfallen.

7. Führerschein: Ukrainische Führerscheine sind 6 Monate gültig. Danach ggf. Umtausch in einen deutschen Führerschein notwendig.

8. Verkehrsregeln: Achten Sie auf Unterschiede bei Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkregelungen und Alkoholgrenzen.

🇺🇦

Versicherung für ukrainische Fahrer – kurz & klar

Haftpflichtnachweis · Grüne Karte · Grenzversicherung

1) Haben Sie eine „Grüne Karte“?
– Ja: Sie dürfen mit ukrainischen Kennzeichen fahren (temporärer Aufenthalt).
– Nein: Sie benötigen eine Grenzversicherung (Grenzpolice) als Haftpflichtnachweis.

2) Grenzversicherung online beantragen:
• Allianz Grenzversicherung: allianz.de
• Info zur Grünen Karte (Büro Grüne Karte): gruene-karte.de
• HUK-Infos für ukrainische Fahrzeuge: huk.de

3) Längerer Aufenthalt (i. d. R. > 6 Monate):
Fahrzeug in Deutschland neu zulassen und reguläre deutsche Kfz-Haftpflicht abschließen (eVB-Nummer erforderlich).

4) Reguläre Kfz-Versicherung online abschließen:
• HUK-COBURG Tarifrechner: huk.de
• Allianz Kfz: allianz.de
• CosmosDirekt: cosmosdirekt.de
(Vergleich sinnvoll: z. B. Check24, Verivox)

Wichtig:
• Grüne Karte = Nachweis der Haftpflichtversicherung im Ausland.
• Grenzversicherung = Ersatz, wenn keine Grüne Karte vorhanden ist.
• Für deutsche Zulassung brauchen Sie: eVB-Nummer (Versicherung), gültige Papiere, ggf. TÜV/Abgasnachweis.
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