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PKW Informationen – Landesunterkunft Seeth

🚗 PKW Informationen

Willkommen! Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise rund ums Auto in der Landesunterkunft: Parkplätze, Zufahrten und Regeln für Fahrzeuge.

❗ Auf dem gesamten Gelände gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h. Bitte fahren Sie besonders vorsichtig und nehmen Rücksicht auf Fußgänger und Kinder.
🚗 PKW Hinweis: Neue Bewohner mit Auto benötigen eine Parkberechtigung. Diese erhalten Sie im Landesamt, Gebäude 2. Ohne gültige Berechtigung ist das Parken auf dem Gelände untersagt.
🚫 Wichtiger Hinweis: Bei Verstößen gegen die Parkberechtigung kann Ihr Fahrzeug von der Nutzung der Parkflächen ausgeschlossen werden.
Es ist strengstens verboten, Fahrzeuge auf dem Gelände zu reparieren (z. B. Ölwechsel). Ebenso ist das Ablagern von Fahrzeugmüll wie Reifen, Batterien oder sonstigen Teilen untersagt.
Solche Abfälle müssen in Deutschland fachgerecht entsorgt werden.


🇺🇦 Information für ukrainische Autofahrer

1. Fahrzeugpapiere: Fahrzeugschein (Teil I) und Fahrzeugbrief (Teil II) sind erforderlich. Ukrainische Kennzeichen sind nur bei Aufenthalten bis 6 Monate erlaubt. Bei längerem Aufenthalt muss das Fahrzeug in Deutschland neu zugelassen werden.

2. Grüne Karte: Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Pflicht in Deutschland und beim Grenzübertritt. Beantragung über die ukrainische Versicherung oder internationale Versicherungsstellen.

3. Versicherung in Deutschland: Haftpflicht ist zwingend erforderlich. Die Grüne Karte gilt als Nachweis. Vollkasko ist empfohlen, aber nicht verpflichtend.

4. Technik & Sicherheit: Fahrzeuge müssen EU-Abgasnormen erfüllen. Für längere Aufenthalte kann eine TÜV-Prüfung erforderlich sein.

5. Umweltzonen & Maut: Keine Pkw-Maut in Deutschland, aber in anderen Ländern möglich. Für Umweltzonen ist eine grüne Umweltplakette erforderlich.

6. Steuern & Zoll: Bei mehr als 6 Monaten Aufenthalt muss das Fahrzeug neu zugelassen und Kfz-Steuer gezahlt werden. Zoll- und Importabgaben können anfallen.

7. Führerschein: Ukrainische Führerscheine sind 6 Monate gültig. Danach ggf. Umtausch in einen deutschen Führerschein notwendig.

8. Verkehrsregeln: Achten Sie auf Unterschiede bei Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkregelungen und Alkoholgrenzen.

🇺🇦 Versicherung für ukrainische Fahrer – kurz & klar

1) Haben Sie eine „Grüne Karte“?
– Ja: Sie dürfen mit ukrainischen Kennzeichen fahren (temporärer Aufenthalt).
– Nein: Sie benötigen eine Grenzversicherung (Grenzpolice) als Haftpflichtnachweis.

2) Grenzversicherung online beantragen:
• Allianz Grenzversicherung: allianz.de
• Info zur Grünen Karte (Büro Grüne Karte): gruene-karte.de
• HUK-Infos für ukrainische Fahrzeuge: huk.de

3) Längerer Aufenthalt (i. d. R. > 6 Monate):
Fahrzeug in Deutschland neu zulassen und reguläre deutsche Kfz-Haftpflicht abschließen (eVB-Nummer erforderlich).

4) Reguläre Kfz-Versicherung online abschließen:
• HUK-COBURG Tarifrechner: huk.de
• Allianz Kfz: allianz.de
• CosmosDirekt: cosmosdirekt.de
(Vergleich sinnvoll: z. B. Check24, Verivox)

Wichtig:
• Grüne Karte = Nachweis der Haftpflichtversicherung im Ausland.
• Grenzversicherung = Ersatz, wenn keine Grüne Karte vorhanden ist.
• Für deutsche Zulassung brauchen Sie: eVB-Nummer (Versicherung), gültige Papiere, ggf. TÜV/Abgasnachweis.

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